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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §55;Rechtssatz
Iim Falle der Stattgebung eines Antrages nach § 55 AsylG 2005 ist ein Ausspruch, eine Rückkehrentscheidung sei auf Dauer unzulässig, im Gesetz nicht vorgesehen.Iim Falle der Stattgebung eines Antrages nach Paragraph 55, AsylG 2005 ist ein Ausspruch, eine Rückkehrentscheidung sei auf Dauer unzulässig, im Gesetz nicht vorgesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210103.L01Im RIS seit
04.10.2016Zuletzt aktualisiert am
05.10.2016