Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FinStrG §20;Rechtssatz
Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Antrag des Revisionswerbers auf Erbringung gemeinnütziger Arbeit statt der Vollziehung der Ersatzfreiheitsstrafe zurückgewiesen. Es liegt demnach eine ausschließlich verfahrensrechtliche Erledigung vor, mit der (lediglich) die Entscheidung in der Sache, das heißt in der Angelegenheit, die den Inhalt des Antrages bildete, verweigert wurde. Im Hinblick auf diesen normativen Gehalt des angefochtenen Erkenntnisses käme vorliegend allein die Verletzung des Revisionswerbers im Recht auf meritorische Entscheidung über seinen Antrag, nicht jedoch die Verletzung in dem den Inhalt des Antrages bildenden Recht in Betracht. Der Revisionswerber konnte daher in dem im Revisionspunkt genannten Recht auf Erbringung der Ersatzfreiheitsstrafe in Form von gemeinnützigen Leistungen durch das angefochtene Erkenntnis nicht verletzt werden (vgl. dazu etwa den hg. Beschluss vom 20. November 2013, 2013/02/0247, mwN).Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Antrag des Revisionswerbers auf Erbringung gemeinnütziger Arbeit statt der Vollziehung der Ersatzfreiheitsstrafe zurückgewiesen. Es liegt demnach eine ausschließlich verfahrensrechtliche Erledigung vor, mit der (lediglich) die Entscheidung in der Sache, das heißt in der Angelegenheit, die den Inhalt des Antrages bildete, verweigert wurde. Im Hinblick auf diesen normativen Gehalt des angefochtenen Erkenntnisses käme vorliegend allein die Verletzung des Revisionswerbers im Recht auf meritorische Entscheidung über seinen Antrag, nicht jedoch die Verletzung in dem den Inhalt des Antrages bildenden Recht in Betracht. Der Revisionswerber konnte daher in dem im Revisionspunkt genannten Recht auf Erbringung der Ersatzfreiheitsstrafe in Form von gemeinnützigen Leistungen durch das angefochtene Erkenntnis nicht verletzt werden vergleiche dazu etwa den hg. Beschluss vom 20. November 2013, 2013/02/0247, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016160043.L02Im RIS seit
29.09.2016Zuletzt aktualisiert am
30.09.2016