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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Ausgleichsmaßnahmen, die Projektgegenstand sind oder die während des Verfahrens im Zuge eines Abänderungsantrages zu einem Teil des Projektes werden, sind bei der Prüfung der umweltrelevanten Auswirkungen des Vorhabens zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016070034.L05Im RIS seit
02.09.2016Zuletzt aktualisiert am
29.06.2018