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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §354;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/07/0111 E 26. Februar 1991 RS 1Stammrechtssatz
Wird ein Bach durch ein Projekt verändert, so ist dies kein Eingriff in das Recht des Grundeigentümers, wenn eine Veränderung an diesem Gewässer in seiner Wasserführung, nicht aber in seinem Verlauf stattfindet, und es somit auch zu keiner Veränderung des Verlaufes der entlang des Baches gelegenen Grundgrenze kommt.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid"European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013070262.X06Im RIS seit
26.07.2016Zuletzt aktualisiert am
19.04.2017