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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2016/04/0054Rechtssatz
Der VwGH hat sich in seiner Rechtsprechung wiederholt mit gewerblichen Betriebsanlagen unter Einschluss einer Halle beschäftigt (Hinweis Erkenntnisse vom 14. März 2012, 2010/04/0143, oder vom 10. Dezember 2009, 2007/04/0168). In dieser Rechtsprechung wurde niemals angezweifelt, dass eine Halle oder vergleichbare Örtlichkeit eine örtlich gebundene Einrichtung darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016040053.L02Im RIS seit
08.09.2016Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017