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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Widerruf des Bezugs von Notstandshilfe und Verpflichtung zum Rückersatz - Ein vorangehender - hier zudem nicht zeitnaher - Verfahrenshilfeantrag samt Vermögensbekenntnis ändert nichts daran, dass der Revisionswerber einen drohenden unverhältnismäßigen Nachteil im Aufschiebungsantrag konkret darzustellen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016080006.L02Im RIS seit
18.10.2016Zuletzt aktualisiert am
19.10.2016