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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1Rechtssatz
Auch Werbungskosten, soweit sie in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit nicht steuerbaren Einnahmen gemäß § 26 EStG 1988 stehen, sind nicht abzugsfähig (vgl. VwGH vom 24. März 2015, 2012/15/0074, mwN).Auch Werbungskosten, soweit sie in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit nicht steuerbaren Einnahmen gemäß Paragraph 26, EStG 1988 stehen, sind nicht abzugsfähig vergleiche VwGH vom 24. März 2015, 2012/15/0074, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015130043.L01Im RIS seit
31.10.2016Zuletzt aktualisiert am
23.05.2025