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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs1;Rechtssatz
Der vorliegende Fall bezieht sich auf eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die zum Zweck der Erhaltung von näher bezeichneten Hochwasserschutzanlagen gegründet wurde. Sie ist zur Nutznießung der Grundflächen berechtigt, auf denen sich die besagten Hochwasserschutzanlagen befinden, und sie erzielt (teilweise) Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung dieser Grundflächen. Der Bezug von Gegenständen und Dienstleistungen durch die Körperschaft dient daher, soweit diese die vermieteten Grundflächen betreffen, einerseits der Ausführung steuerpflichtiger Umsätze und andererseits der Erfüllung nichtunternehmerischer Zwecke der Körperschaft. Daher hat die Körperschaft auch die Gegenstände und Dienstleistungen, die sie in Zusammenhang mit den vermieteten Grundflächen bezogen hat, für Zwecke des Vorsteuerabzugs aufzuteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013130083.X05Im RIS seit
30.08.2016Zuletzt aktualisiert am
05.04.2019