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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §3 Abs1 Z15 litc;Rechtssatz
Eine Prüfung der sachlichen Begründetheit der Gruppenbildung für ein Stock-Option-Programm erfordert eine Bedachtnahme auf deren Zweck und Wirkungsweise (vgl. in diesem Zusammenhang etwa Schaschl, Stock Options, 2000, 16 ff; Achatz/Jabornegg/Resch, Mitarbeiterbeteiligung - Aktienoptionen, 2002, 1 f, 56 f).Eine Prüfung der sachlichen Begründetheit der Gruppenbildung für ein Stock-Option-Programm erfordert eine Bedachtnahme auf deren Zweck und Wirkungsweise vergleiche in diesem Zusammenhang etwa Schaschl, Stock Options, 2000, 16 ff; Achatz/Jabornegg/Resch, Mitarbeiterbeteiligung - Aktienoptionen, 2002, 1 f, 56 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013130069.X03Im RIS seit
30.08.2016Zuletzt aktualisiert am
02.11.2016