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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §3 Abs1 Z15 litc;Rechtssatz
Dem Erfordernis ("Betriebsbezogenheit" der Gruppenmerkmale) wird - im Sinne auch der Erkenntnisse vom 18. Oktober 1995, 95/13/0062, VwSlg 7039 F/1995, und vom 28. Mai 2002, 96/14/0019, 96/14/0040 und 96/14/0041 - nur im Rahmen der Prüfung, ob die Gruppenbildung sachlich begründbar ist, Bedeutung zukommen. Eine willkürliche Gruppenbildung - etwa nach Maßstäben persönlicher Vorlieben oder Nahebeziehungen - kann nicht zur Steuerbefreiung führen. Ob die Gruppenbildung sachlich begründbar ist, hängt im Einzelfall aber auch von der Art des mit der Gruppenzugehörigkeit verbundenen Vorteils und vom Zweck der Steuerbefreiung ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013130069.X01Im RIS seit
30.08.2016Zuletzt aktualisiert am
02.11.2016