RS Vwgh 2016/8/2 Ro 2014/05/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.08.2016
beobachten
merken

Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1996 §6 Abs2 Z3;
BauO NÖ 1996 §6 Abs2;
BauO NÖ 1996 §71;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/05/0220 E 25. Februar 2011 RS 3

Stammrechtssatz

Nach § 6 Abs. 2 Z. 3 NÖ BauO 1996 besteht ein Nachbarrecht auf Einhaltung eines Mindestabstandes der Straßenfluchtlinien nur dann, wenn durch eine zu geringe Straßenbreite eine ausreichende Belichtung der Hauptfenster der Gebäude der Nachbarn nicht gewährleistet wäre. Keinesfalls ist ein davon losgelöstes Recht der Nachbarn auf Einhaltung der im § 71 NÖ BauO 1996 aufgezählten Straßenbreiten unter § 6 Abs. 2 NÖ BauO 1996 subsumierbar (Hinweis E vom 21. März 2007, 2006/05/0025).Nach Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 3, NÖ BauO 1996 besteht ein Nachbarrecht auf Einhaltung eines Mindestabstandes der Straßenfluchtlinien nur dann, wenn durch eine zu geringe Straßenbreite eine ausreichende Belichtung der Hauptfenster der Gebäude der Nachbarn nicht gewährleistet wäre. Keinesfalls ist ein davon losgelöstes Recht der Nachbarn auf Einhaltung der im Paragraph 71, NÖ BauO 1996 aufgezählten Straßenbreiten unter Paragraph 6, Absatz 2, NÖ BauO 1996 subsumierbar (Hinweis E vom 21. März 2007, 2006/05/0025).

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Belichtung Belüftung BauRallg5/1/3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014050003.J05

Im RIS seit

08.09.2016

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten