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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §35;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2016/21/0084 Ra 2016/21/0086 Ra 2016/21/0085Rechtssatz
Das VwG vertritt im Verfahren betreffend Versagung von Visa die Meinung, die Beweiskraft der vorgelegten Heiratsurkunde sei gering, weil afghanische Personenstandsurkunden unwahren Inhalts weit verbreitet seien, zumal derartige Urkunden von den Behörden auch ohne adäquaten Nachweis ausgestellt würden. Ein solcher bloß allgemeiner Verdacht genügt nicht, um im Verfahren vorgelegten Urkunden generell den Beweiswert abzusprechen (vgl. E 25. April 2014, 2013/21/0236 bis 0239).Das VwG vertritt im Verfahren betreffend Versagung von Visa die Meinung, die Beweiskraft der vorgelegten Heiratsurkunde sei gering, weil afghanische Personenstandsurkunden unwahren Inhalts weit verbreitet seien, zumal derartige Urkunden von den Behörden auch ohne adäquaten Nachweis ausgestellt würden. Ein solcher bloß allgemeiner Verdacht genügt nicht, um im Verfahren vorgelegten Urkunden generell den Beweiswert abzusprechen vergleiche E 25. April 2014, 2013/21/0236 bis 0239).
Schlagworte
Beweismittel Urkunden Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210083.L02Im RIS seit
06.09.2016Zuletzt aktualisiert am
19.11.2018