RS Vwgh 2016/8/30 Ra 2016/02/0154

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Veröffentlicht am 30.08.2016
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AVG §56;
BArbSchV 1994 §87 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/02/0055 E 19. März 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist ohne Belang, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem Betreten der Baustelle durch einen Arbeitnehmer eine Absicherung vorhanden gewesen ist, weil es auf den Zeitpunkt des Beginns der Arbeiten ankommt.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020154.L01

Im RIS seit

17.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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