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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §75 Abs20;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/21/0109 E 20. Dezember 2016 RS 3Stammrechtssatz
Wird in einem Verfahren betreffend Erlassung einer Rückkehrentscheidung ein substantiiertes Vorbringen zu einer nach Rückkehr in den Herkunftsstaat drohende Verfolgung erstattet, ist eine Erörterung, ob darin ein Antrag auf internationalen Schutz zu sehen ist, geboten. Bejahendenfalls ist nach den Bestimmungen des AsylG 2005 zu verfahren (Hinweis E 24. Mai 2016, Ra 2016/21/0101 und 15. September 2016, Ra 2016/21/0234).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210367.L01Im RIS seit
04.10.2017Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019