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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Es ist auch einer juristisch unkundigen Person zumutbar, alle Seiten eines behördlichen Schriftstückes, mit dem eine Bewilligung erteilt wird, aufmerksam zu lesen. Dass der handelsrechtliche Geschäftsführer der GmbH die auf Seite 3/3 enthaltenen Hinweise auf die Rechtsfolgen einer nicht innerhalb von 42 Tagen erfolgenden Beschäftigungsaufnahme "nicht wahrgenommen" hat und deshalb das eingetretene Erlöschen der Beschäftigungsbewilligung bei verspäteter Beschäftigungsaufnahme nicht berücksichtigte, stellt ein mehr als geringfügiges Verschulden an dem objektiv verwirklichten Tatbestand der bewilligungslosen Beschäftigung dar.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016090081.L01Im RIS seit
24.11.2016Zuletzt aktualisiert am
25.11.2016