Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2014/19/0117 B 26. November 2014 RS 2Stammrechtssatz
Soweit in den in der Revision vorgebrachten Gründen nach § 28 Abs. 3 VwGG allgemein ein Abweichen von näher zitierter Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes behauptet wird, zeigt der Revisionswerber nicht konkret auf die vorliegende Revisionssache bezogen auf, welche Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung bei einer Entscheidung über die Revision zu lösen wäre (Hinweis B vom 25. März 2014, Ra 2014/04/0001).Soweit in den in der Revision vorgebrachten Gründen nach Paragraph 28, Absatz 3, VwGG allgemein ein Abweichen von näher zitierter Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes behauptet wird, zeigt der Revisionswerber nicht konkret auf die vorliegende Revisionssache bezogen auf, welche Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung bei einer Entscheidung über die Revision zu lösen wäre (Hinweis B vom 25. März 2014, Ra 2014/04/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016190147.L01Im RIS seit
05.12.2016Zuletzt aktualisiert am
06.12.2016