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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/17/0003 B 29. Mai 2015 RS 1Stammrechtssatz
In der abstrakten Frage nach der "Bedeutung" einer gesetzlichen Bestimmung bzw nach dem "Verhältnis" zweier gesetzlicher Bestimmungen zueinander kann noch keine auf die Revisionsfälle bezogene, ausreichend konkretisierte Rechtsfrage iSd Art 133 Abs 4 B-VG erblickt werden, von deren Beantwortung das Schicksal der vorliegenden Revisionen abhängen würde.In der abstrakten Frage nach der "Bedeutung" einer gesetzlichen Bestimmung bzw nach dem "Verhältnis" zweier gesetzlicher Bestimmungen zueinander kann noch keine auf die Revisionsfälle bezogene, ausreichend konkretisierte Rechtsfrage iSd Artikel 133, Absatz 4, B-VG erblickt werden, von deren Beantwortung das Schicksal der vorliegenden Revisionen abhängen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016120062.L01Im RIS seit
29.11.2016Zuletzt aktualisiert am
06.02.2019