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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §60Rechtssatz
Beruht eine Entscheidung auf einer fehlerhaften Begründung, führt aber die richtige Beurteilung zum selben Ergebnis, so ist der Revisionswerber nicht in seinen Rechten verletzt; ein solches Erkenntnis ist nicht wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben (vgl. zur Rechtslage vor Einführung der Verwaltungsgerichte erster Instanz das hg. Erkenntnis vom 15. September 2011, 2011/09/0096).Beruht eine Entscheidung auf einer fehlerhaften Begründung, führt aber die richtige Beurteilung zum selben Ergebnis, so ist der Revisionswerber nicht in seinen Rechten verletzt; ein solches Erkenntnis ist nicht wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben vergleiche zur Rechtslage vor Einführung der Verwaltungsgerichte erster Instanz das hg. Erkenntnis vom 15. September 2011, 2011/09/0096).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015040011.J12Im RIS seit
27.08.2021Zuletzt aktualisiert am
27.08.2021