RS Vwgh 2016/9/12 Ra 2015/04/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.2016
beobachten
merken

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §68 Abs1
BVergG 2006 §70
BVergG 2006 §70 Abs4

Rechtssatz

Ein Mängelbehebungsauftrag muss für den Unternehmer hinreichend klar und präzise sein (siehe zur hinreichenden Konkretisierung eines Mängelbehebungsauftrages im Zusammenhang mit Eignungsnachweisen für Subunternehmer das E vom 27. Mai 2009, 2007/04/0098).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015040081.L13

Im RIS seit

18.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten