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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §68 Abs1Rechtssatz
Ein Mängelbehebungsauftrag muss für den Unternehmer hinreichend klar und präzise sein (siehe zur hinreichenden Konkretisierung eines Mängelbehebungsauftrages im Zusammenhang mit Eignungsnachweisen für Subunternehmer das E vom 27. Mai 2009, 2007/04/0098).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015040081.L13Im RIS seit
18.11.2016Zuletzt aktualisiert am
17.03.2025