RS Vwgh 2016/9/12 Ra 2015/04/0081

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Veröffentlicht am 12.09.2016
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10/10 Datenschutz
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §70 Abs4
BVergG 2006 §70 Abs5
DSG 2000

Rechtssatz

Die Regelungen des § 70 Abs. 4 und 5 BVergG 2006 (betreffend die Nachweisführung durch Verweis auf ein allgemein zugängliches Verzeichnis sowie die Aufforderung zur Mängelbehebung) knüpfen nicht an datenschutzrechtliche Vorgaben an.Die Regelungen des Paragraph 70, Absatz 4 und 5 BVergG 2006 (betreffend die Nachweisführung durch Verweis auf ein allgemein zugängliches Verzeichnis sowie die Aufforderung zur Mängelbehebung) knüpfen nicht an datenschutzrechtliche Vorgaben an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015040081.L05

Im RIS seit

18.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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