Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2016/22/0042 Ra 2016/22/0043 Ra 2016/22/0046 Ra 2016/22/0045 Ra 2016/22/0044Rechtssatz
In Verfahren betreffend die Erteilung von Aufenthaltstiteln ist für die Interessenabwägung iSd Art. 8 MRK jener Sachverhalt zu beurteilen, wie er zum Zeitpunkt der Entscheidung des VwG vorliegt (vgl. E 10. Mai 2016, Ra 2015/22/0158). Bei der Beurteilung eines Eingriffes in das Familienleben ist auch auf nach Antragstellung geborene Kinder Rücksicht zu nehmen.In Verfahren betreffend die Erteilung von Aufenthaltstiteln ist für die Interessenabwägung iSd Artikel 8, MRK jener Sachverhalt zu beurteilen, wie er zum Zeitpunkt der Entscheidung des VwG vorliegt vergleiche E 10. Mai 2016, Ra 2015/22/0158). Bei der Beurteilung eines Eingriffes in das Familienleben ist auch auf nach Antragstellung geborene Kinder Rücksicht zu nehmen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016220041.L01Im RIS seit
06.12.2016Zuletzt aktualisiert am
12.12.2016