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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 2005 §3;Rechtssatz
Eine Pflicht der Behörde dahingehend, einen ("Folge"-) Antrag auf internationalen Schutz in einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 69 Abs. 1 Z 2 AVG umzudeuten, kann der hg. Rechtsprechung nicht entnommen werden.Eine Pflicht der Behörde dahingehend, einen ("Folge"-) Antrag auf internationalen Schutz in einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß Paragraph 69, Absatz eins, Ziffer 2, AVG umzudeuten, kann der hg. Rechtsprechung nicht entnommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015010256.L02Im RIS seit
19.12.2016Zuletzt aktualisiert am
20.12.2016