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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §31 Abs3 Z12 litb;Rechtssatz
Kann für eine Arzneispezialität, für die eine Aufnahme in den "Gelben Bereich" angestrebt wird, der Nachweis eines wesentlichen zusätzlichen therapeutischen Nutzens (der "Eintrittsvoraussetzung") nicht erbracht werden, so erübrigt sich eine gesundheitsökonomische Evaluation dieser Arzneispezialität.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016080090.L04Im RIS seit
24.10.2016Zuletzt aktualisiert am
23.03.2018