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E6JNorm
62015CJ0011 Cesky rozhlas VORAB;Rechtssatz
Eine Dienstleistung wird nur dann "gegen Entgelt" erbracht und ist somit steuerbar, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet. Der Begriff der Dienstleistung gegen Entgelt setzt voraus, dass zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem empfangenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. EuGH vom 22. Juni 2016, C-11/15, Cesky rozhlas, Rn 21 f, mwN). Unerheblich ist, ob diese Tätigkeit in der Wahrnehmung von Aufgaben besteht, die aus Gründen des Gemeinwohls durch Gesetz zugewiesen und geregelt werden (vgl. EuGH vom 2. Juni 2016, C-263/15, Lajver Melioracios Nonprofit Kft., Rn 42).Eine Dienstleistung wird nur dann "gegen Entgelt" erbracht und ist somit steuerbar, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet. Der Begriff der Dienstleistung gegen Entgelt setzt voraus, dass zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem empfangenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht vergleiche EuGH vom 22. Juni 2016, C-11/15, Cesky rozhlas, Rn 21 f, mwN). Unerheblich ist, ob diese Tätigkeit in der Wahrnehmung von Aufgaben besteht, die aus Gründen des Gemeinwohls durch Gesetz zugewiesen und geregelt werden vergleiche EuGH vom 2. Juni 2016, C-263/15, Lajver Melioracios Nonprofit Kft., Rn 42).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62015CJ0011 Cesky rozhlas VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015130050.L02Im RIS seit
26.10.2016Zuletzt aktualisiert am
15.04.2019