RS Vwgh 2016/9/21 2013/17/0610

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Veröffentlicht am 21.09.2016
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/07/0266 E 17. Februar 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Rechtsanspruch einer Partei auf Durchführung des Ermittlungsverfahrens in einer bestimmten Art und Weise, insb zur Durchführung eines Lokalaugenscheines, besteht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:2013170610.X04

Im RIS seit

24.10.2016

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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