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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z9 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/13/0019Rechtssatz
§ 6 Z 9 lit. a EStG 1988 wäre seines Regelungsinhalts beraubt, wenn die Übernahme der mit stillen Reserven verbundenen latenten Ertragsteuerlast der Unentgeltlichkeit der Übernahme eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils entgegenstünde.Paragraph 6, Ziffer 9, Litera a, EStG 1988 wäre seines Regelungsinhalts beraubt, wenn die Übernahme der mit stillen Reserven verbundenen latenten Ertragsteuerlast der Unentgeltlichkeit der Übernahme eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils entgegenstünde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013130018.X04Im RIS seit
18.10.2016Zuletzt aktualisiert am
22.12.2016