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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GebG 1957 §9 Abs1;Rechtssatz
Wurde die Eingabengebühr nach § 24a VwGG nicht bei Fälligkeit entrichtet, so ist sie nicht vorschriftsmäßig entrichtet (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. November 2013, 2011/16/0097).Wurde die Eingabengebühr nach Paragraph 24 a, VwGG nicht bei Fälligkeit entrichtet, so ist sie nicht vorschriftsmäßig entrichtet vergleiche das hg. Erkenntnis vom 21. November 2013, 2011/16/0097).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015160041.J05Im RIS seit
26.10.2016Zuletzt aktualisiert am
10.01.2017