RS Vwgh 2016/9/29 Ra 2016/05/0075

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Veröffentlicht am 29.09.2016
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Solange es nicht zu einem Austausch der Tat kommt, ist eine Präzisierung der Angabe der verletzten Verwaltungsbestimmung und der angewendeten Strafnorm zulässig (Hinweis B vom 17. Februar 2016, Ra 2016/04/0006, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016050075.L02

Im RIS seit

06.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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