RS Vwgh 2016/9/29 Ra 2016/05/0075

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Veröffentlicht am 29.09.2016
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der Gefahr einer Doppelbestrafung (Hinweis E vom 10. Dezember 2008, 2004/17/0228, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016050075.L01

Im RIS seit

06.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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