RS Vwgh 2016/9/29 Ra 2014/07/0092

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.2016
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2014/07/0093

Rechtssatz

Die Rechtmäßigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Titelbescheides kann im Verfahrensstadium der Kostenvorschreibung nicht mehr in Frage gestellt werden (vgl. E 26. März 2009, 2008/07/0124).Die Rechtmäßigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Titelbescheides kann im Verfahrensstadium der Kostenvorschreibung nicht mehr in Frage gestellt werden vergleiche E 26. März 2009, 2008/07/0124).

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2014070092.L01

Im RIS seit

06.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten