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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Der Frage, ob der Zustellvorgang hinsichtlich eines Verleihungsbescheids im Jahr 1992 rechtskonform war, kommt in der Regel keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu, es sei denn, dem VwG wäre eine grobe Fehlbeurteilung unterlaufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016010123.L01Im RIS seit
13.01.2017Zuletzt aktualisiert am
16.01.2017