Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Der Beamte hat durch Vereitelung der Zustellung der Postsendungen Dienstpflichtverletzungen im Kernbereich seiner dienstlichen Aufgaben gesetzt, was im Hinblick auf den dadurch vorliegenden Imageschaden für den Dienstgeber als schwerwiegend zu beurteilen ist.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016090079.L03Im RIS seit
08.11.2016Zuletzt aktualisiert am
25.11.2016