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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30 Abs1 Z2;Rechtssatz
Ein Differenzkontrakt (contract for difference; CFD) ist ein derivatives Finanzinstrument, bei dem sich zwei Vertragsparteien zur Zahlung eines Barausgleichs verpflichten, welcher sich aus der Differenz von Kauf- und Verkaufspreis des zugrunde liegenden Basiswerts ergibt. Als Basiswerte können Aktien, Anleihen, Devisen, Rohstoffe oder Indizes herangezogen werden. Mittels Differenzkontrakt erwirbt der Käufer nicht den Basiswert, sondern partizipiert lediglich an dessen Kursentwicklung.
Differenzkontrakte sind zwar derivative Finanzinstrumente, aber keine Termingeschäfte, da sie keine Endfälligkeit haben. Der Anleger bestimmt den Einstiegs- sowie den Ausstiegszeitpunkt selbst (vgl. Leser/Leser/Habsburg-Lothringen, Finanzinstrumente, 201 f).Differenzkontrakte sind zwar derivative Finanzinstrumente, aber keine Termingeschäfte, da sie keine Endfälligkeit haben. Der Anleger bestimmt den Einstiegs- sowie den Ausstiegszeitpunkt selbst vergleiche Leser/Leser/Habsburg-Lothringen, Finanzinstrumente, 201 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014150014.J01Im RIS seit
17.11.2016Zuletzt aktualisiert am
02.02.2017