RS Vwgh 2016/10/19 Ro 2014/15/0007

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Veröffentlicht am 19.10.2016
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/13/0173 E 22. März 2000 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Bindung der Abgabenbehörden an freisprechende Urteile eines Strafgerichtes besteht schon wegen der anders gearteten Beweisregeln nicht (Hinweis E 10.9.1998, 96/15/0255)

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014150007.J03

Im RIS seit

03.02.2017

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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