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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2016/12/0099Rechtssatz
Der Hinweis auf eine negative Stellungnahme der Personalvertretung zur Versetzung genügt für sich genommen nicht, um eine Rechtswidrigkeit des Erkenntnisses aufzuzeigen, zumal die amtswegige Versetzung nicht an die Zustimmung der Personalvertretung gebunden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016120098.L04Im RIS seit
04.01.2017Zuletzt aktualisiert am
21.11.2017