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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2016/12/0099Rechtssatz
Eine Unzulässigkeit der Versetzung kann nicht auf eine von der Revisionswerberin behauptete "Vereinbarung" mit der Dienstbehörde über eine "quasi schulfeste Stelle" gestützt werden, da die Verleihung einer schulfesten Stelle nach der im Zeitpunkt dieser Vereinbarung in Kraft gestandenen Altrechtslage die Erlassung eines Bescheides voraussetzte (vgl. B 10. November 1978, 2679/78; E 25. Februar 1998, 97/12/0232).Eine Unzulässigkeit der Versetzung kann nicht auf eine von der Revisionswerberin behauptete "Vereinbarung" mit der Dienstbehörde über eine "quasi schulfeste Stelle" gestützt werden, da die Verleihung einer schulfesten Stelle nach der im Zeitpunkt dieser Vereinbarung in Kraft gestandenen Altrechtslage die Erlassung eines Bescheides voraussetzte vergleiche B 10. November 1978, 2679/78; E 25. Februar 1998, 97/12/0232).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016120098.L03Im RIS seit
04.01.2017Zuletzt aktualisiert am
21.11.2017