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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §37 Abs5 Z3;Rechtssatz
Die Veräußerung einer Beteiligung, die ihrerseits keine Erwerbstätigkeit begründet (vgl. in diesem Zusammenhang die Erkenntnisse vom 22. März 2010, 2008/15/0094 und vom 23. September 2010, 2006/15/0358; Fraberger/Papst in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18, § 37, Tz 76 ff), kann die Voraussetzung, dass der Grund für den Veräußerungsgewinn in der Einstellung der Erwerbstätigkeit liegen muss, nicht erfüllen, wenn die Veräußerung mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in keinem sachlichen Zusammenhang steht.Die Veräußerung einer Beteiligung, die ihrerseits keine Erwerbstätigkeit begründet vergleiche in diesem Zusammenhang die Erkenntnisse vom 22. März 2010, 2008/15/0094 und vom 23. September 2010, 2006/15/0358; Fraberger/Papst in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18, Paragraph 37,, Tz 76 ff), kann die Voraussetzung, dass der Grund für den Veräußerungsgewinn in der Einstellung der Erwerbstätigkeit liegen muss, nicht erfüllen, wenn die Veräußerung mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in keinem sachlichen Zusammenhang steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014130032.J03Im RIS seit
22.11.2016Zuletzt aktualisiert am
01.02.2017