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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §37 Abs5 Z3;Rechtssatz
Auch im Falle eines engen zeitlichen Zusammenhanges zwischen der Beendigung der (nichtselbständigen) Erwerbstätigkeit und der Veräußerung der Beteiligung ist vom Gesetzeszweck der Begünstigung der zwangsweisen Beendigung einer betrieblichen Tätigkeit auszugehen. Das Gesetz setzt typisierend die Unfreiwilligkeit des altersbedingten Ausscheidens aus dem Erwerbsleben voraus, verlangt aber die Prüfung im Einzelfall, ob die Einstellung der Erwerbstätigkeit der Grund für die Entstehung des Veräußerungsgewinnes war. Ein bloß zeitliches Zusammentreffen reicht dafür weder nach dem Wortlaut noch nach dem Zweck der Regelung aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014130032.J02Im RIS seit
22.11.2016Zuletzt aktualisiert am
01.02.2017