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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §147 Abs1;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt die Außenprüfung des Finanzamtes als Grund für eine Verlängerung der Verjährungsfrist des § 240 Abs. 3 BAO für den Erstattungsanspruch von vornherein nicht in Frage.Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt die Außenprüfung des Finanzamtes als Grund für eine Verlängerung der Verjährungsfrist des Paragraph 240, Absatz 3, BAO für den Erstattungsanspruch von vornherein nicht in Frage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014130026.J01Im RIS seit
31.01.2017Zuletzt aktualisiert am
01.02.2017