RS Vwgh 2016/10/24 Ra 2016/02/0189

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2016
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2016/02/0191 Ra 2016/02/0190

Rechtssatz

Die Tatumschreibung hat so präzise zu sein, dass der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte wahren kann und er nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt ist (vgl. B 2. September 2015, Ra 2015/02/0143).Die Tatumschreibung hat so präzise zu sein, dass der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte wahren kann und er nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt ist vergleiche B 2. September 2015, Ra 2015/02/0143).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020189.L04

Im RIS seit

15.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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