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19/05 MenschenrechteBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2016/02/0191 Ra 2016/02/0190Rechtssatz
Die Tatumschreibung hat so präzise zu sein, dass der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte wahren kann und er nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt ist (vgl. B 2. September 2015, Ra 2015/02/0143).Die Tatumschreibung hat so präzise zu sein, dass der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte wahren kann und er nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt ist vergleiche B 2. September 2015, Ra 2015/02/0143).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020189.L04Im RIS seit
15.11.2016Zuletzt aktualisiert am
10.12.2018