RS Vwgh 2016/10/24 Ra 2014/17/0023

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Veröffentlicht am 24.10.2016
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/17/0114 E 25. September 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Auch Bescheide, die in einem Abgabenverfahren ergehen, müssen (ebenso wie Bescheide im Verfahren nach AVG) bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit ein Bescheid wirksam entsteht. Zu diesen Anforderungen zählt neben der Erkennbarkeit des Bescheidadressaten und dem normativen Abspruch insbesondere die Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde (vgl. Stoll, BAO, Band I, 959).Auch Bescheide, die in einem Abgabenverfahren ergehen, müssen (ebenso wie Bescheide im Verfahren nach AVG) bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit ein Bescheid wirksam entsteht. Zu diesen Anforderungen zählt neben der Erkennbarkeit des Bescheidadressaten und dem normativen Abspruch insbesondere die Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde vergleiche Stoll, BAO, Band römisch eins, 959).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2014170023.L02

Im RIS seit

15.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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