RS Vwgh 2016/10/25 Ro 2014/07/0035

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Veröffentlicht am 25.10.2016
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §472;
ABGB §480;
FlVfGG §50 Abs1 Z5;
FlVfGG §6 Abs1;
FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;
FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;
FlVfLG OÖ 1979 §24 Abs1;
FlVfLG OÖ 1979 §29 Z6;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Einräumung oder Aufrechterhaltung einer Dienstbarkeit im Flurbereinigungsgebiet zugunsten von außerhalb des Flurbereinigungsgebietes liegenden Grundstücken widerspricht grundsätzlich nicht dem Gesetz (vgl. E 17. Dezember 2009, 2008/07/00037). Die gegenteilige Ansicht hätte zur Folge, dass die Durchführung eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsgebiet in jedem Fall das Erlöschen bisher zugunsten auf außerhalb dieses Gebietes liegenden Grundstücken bestehender Dienstbarkeiten zur Folge hätte, was vom Gesetzgeber keinesfalls beabsichtigt war.Die Einräumung oder Aufrechterhaltung einer Dienstbarkeit im Flurbereinigungsgebiet zugunsten von außerhalb des Flurbereinigungsgebietes liegenden Grundstücken widerspricht grundsätzlich nicht dem Gesetz vergleiche E 17. Dezember 2009, 2008/07/00037). Die gegenteilige Ansicht hätte zur Folge, dass die Durchführung eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsgebiet in jedem Fall das Erlöschen bisher zugunsten auf außerhalb dieses Gebietes liegenden Grundstücken bestehender Dienstbarkeiten zur Folge hätte, was vom Gesetzgeber keinesfalls beabsichtigt war.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014070035.J10

Im RIS seit

28.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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