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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §472;Rechtssatz
Die Rechtsansicht, wonach die Gesetzmäßigkeit der Abfindung des Servitutsberechtigten "in prinzipieller Hinsicht verletzt" werde, wenn dem Nachteil des entschädigungslosen Erlöschens einer Servitutsberechtigung kein entsprechender wirtschaftlicher Vorteil gegenüberstehe, entspricht in dieser Allgemeinheit nicht dem Gesetz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014070035.J05Im RIS seit
28.11.2016Zuletzt aktualisiert am
12.12.2016