Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1;Rechtssatz
Den UNHCR-Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender vom 19. April 2016 ist besondere Beachtung zu schenken ("Indizwirkung"; Hinweis E vom 10. Dezember 2014, Ra 2014/18/0103 bis 0106, mwN); dort werden als Risikoprofil unter anderem "Zivilisten, die mit den internationalen Streitkräften verbunden sind oder diese vermeintlich unterstützen" genannt und festgehalten, dass Personen, die für die internationalen Streitkräfte in zivilen Funktionen - etwa als Dolmetscher - gearbeitet hätten, von regierungsfeindlichen Kräften bedroht und angegriffen worden seien (vgl. Seite 43 der Richtlinien).Den UNHCR-Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender vom 19. April 2016 ist besondere Beachtung zu schenken ("Indizwirkung"; Hinweis E vom 10. Dezember 2014, Ra 2014/18/0103 bis 0106, mwN); dort werden als Risikoprofil unter anderem "Zivilisten, die mit den internationalen Streitkräften verbunden sind oder diese vermeintlich unterstützen" genannt und festgehalten, dass Personen, die für die internationalen Streitkräfte in zivilen Funktionen - etwa als Dolmetscher - gearbeitet hätten, von regierungsfeindlichen Kräften bedroht und angegriffen worden seien vergleiche Seite 43 der Richtlinien).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016200259.L01Im RIS seit
01.02.2017Zuletzt aktualisiert am
02.02.2017