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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z3;Rechtssatz
Repräsentationsaufwendungen sind Aufwendungen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen, zu "repräsentieren" (vgl. VwGH vom 25. November 2002, 98/14/0129, mwN).Repräsentationsaufwendungen sind Aufwendungen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen, zu "repräsentieren" vergleiche VwGH vom 25. November 2002, 98/14/0129, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015150010.L01Im RIS seit
14.12.2016Zuletzt aktualisiert am
17.02.2017