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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Ein Vorbringen, das über den in der rechtzeitigen Revision erhobenen Revisionspunkt hinausgeht, ist außerhalb der Revisionsfrist nicht mehr zulässig (vgl. E 27. April 2016, 2013/05/0167).Ein Vorbringen, das über den in der rechtzeitigen Revision erhobenen Revisionspunkt hinausgeht, ist außerhalb der Revisionsfrist nicht mehr zulässig vergleiche E 27. April 2016, 2013/05/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014070037.J03Im RIS seit
07.12.2016Zuletzt aktualisiert am
10.01.2017