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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AWG 2002 §1 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/07/0123 E 24. Mai 2012 VwSlg 18419 A/2012 RS 5Stammrechtssatz
Für die Verwirklichung des objektiven Abfallbegriffes des § 2 Abs. 1 Z. 2 AWG 2002 reicht die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern iSd § 1 Abs. 3 legcit aus. Es kommt daher nicht darauf an, dass eine konkrete Gefahrensituation nachweisbar ist (vgl. E 15. September 2011, 2009/07/0154).Für die Verwirklichung des objektiven Abfallbegriffes des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, AWG 2002 reicht die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern iSd Paragraph eins, Absatz 3, legcit aus. Es kommt daher nicht darauf an, dass eine konkrete Gefahrensituation nachweisbar ist vergleiche E 15. September 2011, 2009/07/0154).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014070024.J02Im RIS seit
29.12.2016Zuletzt aktualisiert am
10.01.2017