RS Vwgh 2016/11/24 Ra 2014/13/0019

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Veröffentlicht am 24.11.2016
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Auf Grundlage des § 22 BAO kann es auch zur Zurechnung von Spekulationsgewinnen abweichend von der zivilrechtlichen Gestaltung kommen (vgl. dazu die - jeweils eine Schenkung an eine Ehegattin mit nachfolgendem Verkauf an eine GmbH des Schenkers betreffenden - Erkenntnisse vom 15. Juni 1993, 91/14/0253, und vom 28. Oktober 2008, 2004/15/0020, 0021).Auf Grundlage des Paragraph 22, BAO kann es auch zur Zurechnung von Spekulationsgewinnen abweichend von der zivilrechtlichen Gestaltung kommen vergleiche dazu die - jeweils eine Schenkung an eine Ehegattin mit nachfolgendem Verkauf an eine GmbH des Schenkers betreffenden - Erkenntnisse vom 15. Juni 1993, 91/14/0253, und vom 28. Oktober 2008, 2004/15/0020, 0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2014130019.L01

Im RIS seit

29.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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