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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §26;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2016/11/0156 Ro 2016/11/0023Rechtssatz
Bei der Einbringung eines fristgebundenen Rechtsmittels per E-Mail reicht es nicht aus, sich auf das Ausbleiben einer Fehlermeldung zu verlassen. Vielmehr ist zum Nachweis des Einlangens des mittels E-Mail eingebrachten Rechtsmittels eine "Übermittlungsbestätigung" anzufordern (Hinweis E vom 8. Oktober 2014, 2012/10/0100).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2016110015.J01Im RIS seit
18.01.2017Zuletzt aktualisiert am
28.03.2017