RS Vwgh 2016/12/13 Ra 2016/05/0058

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Veröffentlicht am 13.12.2016
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4 impl;
VwGVG 2014 §28;

Rechtssatz

Eine ersatzlose Behebung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde durch das VwG kommt grundsätzlich nur in Frage, wenn der angefochtene Bescheid nicht hätte ergehen dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016050058.L02

Im RIS seit

18.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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